AGB

 

 

1. Geltung

Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB’s durch den Kunden anerkannt. Dazu widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Geschäftsbedingungen werden nur anerkannt, wenn die ANTEC GmbH diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2. Angebote, Bestellung und Auftragsannahme
Unsere schriftlichen und mündlichen Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die Angebote erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Bestellers und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. Unsere Angestellten sind nicht befugt, verbindliche Angebote zu machen.
Sämtliche Bestellungen, die ANTEC GmbH vom Käufer unmittelbar oder über Außendienstmitarbeiter erteilt werden, bedürfen der Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung, es sei denn, es handelt sich um ein Bargeschäft oder ANTEC GmbH verzichtet auf die Auftragsbestätigung vor Lieferung.
Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.

3. Preise
Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Porto, Verpackung, Versicherung und der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

4. Versand, Gefahrübergang
Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser ab Sitz ANTEC GmbH auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mangels besonderer Vereinbarungen steht ANTEC GmbH die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz ANTEC GmbH auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Käufer zu tragen.
ANTEC GmbH versichert die Ware beim Versand entsprechend dem Warenwert, falls der Kunde diesem nicht ausdrücklich widerspricht.


5. Lieferung
Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei unserem Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten.
Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Kunden. Lehnt der Kunde die Annahme ab oder unterlässt er die Annahme, so befindet der Kunde sich im Verzug. Nach einem weiteren versuchten und ebenfalls fehlgeschlagenen Lieferversuch behält sich die ANTEC GmbH vor, 30% des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.

6. Zahlungsbedingungen
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die ANTEC GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskont-Überleitungsgesetz zu verlangen. Weitergehende Verzugsschäden können durch die ANTEC GmbH geltendgemacht werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig, ohne dass es einer gesonderten in Verzugsetzung bedarf. Bei Zahlungsverzug ist die ANTEC GmbH berechtigt, Mahngebühren zu verlangen, sowie die Forderung zur Eintreibung an ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen.
Zurückhaltung oder Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden sind für alle denkbaren Fälle grundsätzlich ausgeschlossen (Ausnahme: die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, oder durch die ANTEC GmbH anerkannt worden). Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder erfährt die ANTEC GmbH von unzureichender Liquidität des Kunden, so behält sich die ANTEC GmbH vor, eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. Falls dieser nicht nachgekommen wird, behält sich die ANTEC GmbH den Rücktritt vom Vertrag vor. Eine bestehende Lieferung kann bis zum Erbringen der Sicherheitsleistung ausgesetzt werden.


7. Eigentumsvorbehalt
Die ANTEC GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nebst etwaiger Verzugszinsen und Vollstreckungskosten, Finanzierungskosten und sonstiger aus der Geschäftsverbindung entstehender Kosten vor (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist berechtigt, über die im Eigentum der ANTEC GmbH stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgemäß nachkommt. Bei der Verarbeitung der Waren der ANTEC GmbH durch den Kunden gilt die ANTEC GmbH als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstandenen Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt die ANTEC GmbH Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes ihrer Ware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung der Ware der ANTEC GmbH mit einer Sache des Kunden oder eines Dritten diese als Hauptforderung anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem entsprechenden Verhältnis auf die ANTEC GmbH über. Der Kunde oder der Dritte gilt in diesem Fall als Verwahrer.
Hat der Kunde auf der von ANTEC GmbH gelieferten und noch im Eigentum der ANTEC GmbH stehenden Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt das Eigentum der ANTEC GmbH davon berührt.
Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf durch den Kunden oder einer gegebenenfalls dem Kunden gestatteten Vermietung von Waren, an denen der ANTEC GmbH Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang des Eigentumsanteils der ANTEC GmbH an der verkauften oder vermieteten Ware zur Sicherung an die ANTEC GmbH ab.
Auf Verlangen der ANTEC GmbH hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum der ANTEC GmbH stehenden Waren, über den Standort der vermieteten Waren und über die gemäß vorstehender Bedingungen an die ANTEC GmbH abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
Übersteigt der Wert zur Sicherung zurückgenommener Waren die Forderung der ANTEC GmbH um mehr als 20% so wird die ANTEC GmbH auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.
Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind der ANTEC GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen; im Falle der Pfändung ist der ANTEC GmbH das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Kosten für notwendig gewordene Investitionen durch die ANTEC GmbH hat der Kunde zu tragen.
In der Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch die ANTEC GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

8. Haftung für Mängel
Alle Lieferungen der ANTEC GmbH sind beim Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- und Falschlieferungen, sowie offensichtliche Fehler sind binnen sechs Tagen nach Empfang der Lieferung vom Empfänger schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind binnen sechs Tagen nach ihrer Entdeckung zu rügen. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportgutführer und der ANTEC GmbH anzuzeigen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden von der ANTEC GmbH nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichen auf den Produkten führt zum Verlust der Gewährleistungsansprüche.
Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an die ANTEC GmbH kann nur mit deren vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis erfolgen, brauchen von ihr nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.
Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:
(a) Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von der ANTEC GmbH Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei die ANTEC GmbH nach eigenem Ermessen.
(b) Darüber hinaus hat die ANTEC GmbH zweimal das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerlichen Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholten Nacherfüllungen fehlschlagen, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue und gebrauchte Güter ein Jahr seit Auslieferung. Der Käufer hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.
9. Haftung für Pflichtverletzung im Übrigen
Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung der ANTEC GmbH Folgendes:(a) Der Käufer hat der ANTEC GmbH zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf.
Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
(b) Schadensersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Lieferanten geltend machen. Der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 III in Verbindung mit § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 II in Verbindung mit § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen. (c) Ist der Käufer für Umstände die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Käufers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.


10. Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien
Die ANTEC GmbH übernimmt keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten Garantien, dass es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer geschlossen.

11. Rücktrittsrecht
Die ANTEC GmbH ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
(a) Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Käufer oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Käufer. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen der ANTEC GmbH und Käufer handelt.
(b) Wenn sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.
(c) Wenn die unter Eigentumsvorbehalt der ANTEC GmbH stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur soweit die ANTEC GmbH ihr Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz der ANTEC GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz der ANTEC GmbH zu erbringen. Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der ANTEC GmbH und dem Käufer, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.
Andere nationalen Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKS, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen.

13. Datenschutz
Die ANTEC GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder vom Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

14. Werbung
Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der ANTEC GmbH per Telefax oder E-Mail ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen.


15. Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

16.Verbraucherschlichtungsverfahren

Die Firma ANTEC GmbH erklärt sich bei rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (§ 13 BGB) bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.  
Die für die Firma ANTEC GmbH zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die  Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.  Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein  Telefon 07851 / 795 79 40 Fax 07851 / 795 79 41 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Webseite: www.verbraucher-schlichter.de  


Bergisch Gladbach, den 11.02.2017